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Kostenfalle

Seit Januar 2020 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet im Notdienst eine Notdienstgebühr von 50,- € zu erheben und die erbrachten Leistungen mindestens im 2-fachem Satz abzurechnen.

Überlegen Sie sich daher gut, ob sie einen Noteinsatz erzeugen müssen, oder ob Sie noch die paar Stunden bis zu den regulären Öffnungszeiten abwarten können.